Portrait
Basic (Dauer insgesamt ca. 1 Stunde)
Aufnahmehonorar 69€
Classic (Dauer insgesamt ca. 2 Stunden)
Aufnahmehonorar 119€
Premium (Dauer insgesamt ca. 3 Stunden)
Aufnahmehonorar 199€
Gruppen ab 6 Personen ab 119€
Babybauch und Neugeborene
Basic (Dauer ca. 1 -1,5 Stunden)
Aufnahmehonorar 99€
Classic (Dauer ca 1,5 Stunden)
Aufnahmehonorar 129€
Sparpaket 2 in 1
Aufnahmehonorar 2 in 1 149€
Aufnahmehonorar 2 in 1 mit Partner 179€
Erotik
Basic (Dauer ca. 1,5-2 Stunden)
Aufnahmehonorar 129€
Classic (Dauer ca. 2 Stunden)
Aufnahmehonorar 149€
Hochzeiten
Portrait Studio (Dauer ca. 1 Stunde)
Aufnahmehonorar 179€
Portrait On Location (Dauer ca. 1 Stunde)
Aufnahmehonorar 249€
für zusätzliche 50€ erhalten Sie Ihre ausgewählten Fotos auch als Daten-CD
Reportage vor Ort (Dauer ca. 1-1,5 Stunden)
Aufnahmehonorar 199€
All In (Dauer der Begleitung ca. 1,5-2,5 Stunden)
Aufnahmehonorar 399€
jede weitere begonnene Stunde berechnen wir mit 120€
Bewerbung & Business
Bewerbung Basic (Dauer ca. 30 Minuten)
Aufnahmehonorar 49€
jedes weitere Motiv als Datei oder Print 15€
Bewerbung Classic (Dauer ca. 45 Minuten)
Aufnahmehonorar 89€
Businessportrait
Shooting ab 55€ pro Person
Bilddatei für gewerbliche Nutzung je 25€
Bild- und Dateibestellungen
Fotoabzüge im Format 13x13/13x18/15x15/15x20
Die Fertigung von Postern und Leinwänden ist
nach Absprache natürlich auch möglich.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Der Fotograf /Bildautor ist nicht zur Herausgabe von Negativen, Dias, Datenträgern, Dateien und sonstigen Daten an den Auftraggeber verpflichtet, es sei denn dieses wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Das Herausgegebene ist dann gesondert zu vergüten.
Bei jeder Bildveröffentlichung ist der Fotograf/Bildautor als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen. Digitale Bilddaten sind so zu speichern und zu kopieren, dass der Name des Fotografen/Bildautors mit diesen elektronisch verknüpft ist und diese Verknüpfung bei Datenübertragungen und Wiedergabe jeglicher Art erhalten und damit der Fotograf/Bildautor als Urheber eindeutig ersichtlich bleibt.
Eine Verletzung dieses Rechts berechtigt den Fotograf/Bildautor zum Schadensersatz.
Honorar/Vergütung
Nebenkosten, wie Kosten für eine Fotoerlaubnis bestimmter Locations sowie Fahrtkosten etc., sind vom Auftraggeber zu tragen.
Muss bei der Auftragsabwicklung die Leistung eines Dritten in Anspruch genommen oder ein sonstiger Vertrag abgeschlossen werden, ist der Fotograf/Bildautor bevollmächtigt, die entsprechenden Verpflichtungen im Namen und für die Rechnung des Auftraggebers einzugehen.
Das Honorar ist mit Übergabe des fertigen Bildmaterials zu zahlen.
Eine Honorarzahlung auf Rechnung muss besonders vereinbart werden. Das Honorar ist dann binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen, soweit in der Rechnung keine kürzere Zahlungsfrist angegeben ist. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er den Rechnungsbetrag nicht spätestens 20 Tage nach Rechnungsstellung vergütet.
Das Bildmaterial bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars Eigentum des Fotografen/Bildautors. Bei Widerruf ist die Herausnahme der Fotos nur sukzessive möglich. Dies betrifft Werbeträger aller Art (Website, Drucksachen- mindestens bis sie aufgebraucht sind-, Ausstellungsfotos, etc).
Schutzrechte Dritter
Der Auftraggeber darf dem Fotograf/Bildautor für die Aufnahmearbeiten nur solche Objekte und Vorlagen überlassen, zu deren Verwendung er berechtigt ist und die frei sind von Rechten Dritter.
Der Auftraggeber versichert demnach, dass er an den dem Fotograf/Bildautor übergebenen Vorlagen das Verbreitungs-sowie Vervielfältigungsrecht besitzt, dass ihm bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen , bei abgebildeten Werken der bildenden oder angewandten Kunst die Einwilligung der Inhaber der Rechte erteilt wurde.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Art der Nutzung keine Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzt werden.
Der Auftraggeber hat den Fotograf/Bildautor von Ersatzansprüchen Dritter freizustellen, die aus der Verletzung dieser Pflicht resultieren. Die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhenden Ersatzansprüche Dritter trägt demnach der Auftraggeber.
Außerdem ist der Auftraggeber verpflichtet, die Abwehr dieser Ansprüche auf seine Kosten zu übernehmen und dem Fotograf/ Bildautor den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Haftung
Der Fotograf /Bildautor haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch eine schuldhafte Pflichtverletzung des Bildautors oder seines Erfüllungsgehilfen resultieren.
Für Schäden an den dem Fotograf/Bildautors überlassenen Sachen, wie Gegenstände Vorlagen, Negative, Dias, Daten u.ä haftet der Bildautor nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Bei Nichterscheinen des Fotografen/Bildautors zu einem Termin, welches er nicht vorsätzlich oder fahrlässig zu vertreten hat, übernimmt der Fotograf/Bildautor keine Haftung für die daraus resultierenden Schäden.
Die Zusendung und Rücksendung von Bildern, Vorlagen u.ä erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers.
Der Fotograf/Bildautor übernimmt keine Haftung für die Art der Nutzung seiner Bilder durch Dritte.
Der Fotograf verwahrt die Negativdateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach 1 Jahr seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Negativdateien zum Kauf an.
Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Leistungsstörung
Wird die für die Aufnahmearbeiten vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf/Bildautor nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar entsprechend dem Stundensatz. Ist ein Zeithonorar vereinbart, so erhält der Fotograf/Bildautor auch für die Zeit, um die sich die Aufnahmearbeiten verlängern, und für Wartezeit den ausgewiesenen Stunden-oder Tagessatz. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf/Bildautor auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotograf/Bildautor bestätigt worden sind. Der Fotograf/Bildautor haftet bei Fristüberschreitung nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Mängelrügen müssen schriftlich erfolgen und spätestens eine Woche nach Ablieferung der Bilder beim Fotograf/Bildautor eingegangen sein. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Bilder als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
Datenschutz
Ihre Daten werden ausschließlich zur einwandfreien Abwicklung Ihres Auftrags gespeichert und verwendet. Sie werden ebenso wie die dem Fotograf/Bildautor im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich behandelt.
Anwendbares Recht/Erfüllungsort
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Foto Wichern GmbH.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeiten des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.